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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Vorwort: 

Die Leistungen von Glasreinigung Junk erfolgen gemäß unseren nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Jeder Auftraggeber akzeptiert unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt und vollumfänglich. 


Art und Umfang der Leistung(en):

Glasreinigung Junk führt alle Leistungen wie im Angebot/Kostenvoranschlag/Auftragsbestätigung vereinbart aus. Diese vereinbarten Leistungen werden durch Glasreinigung Junk abgerechnet. Spätere Auftragsänderungen oder Auftrags- erweiterungen durch den Auftraggeber haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang durch Glasreinigung Junk schriftlich oder mündlich bestätigt wurden.  


Abnahme der Leistung:

Durch Unterschrift des Auftraggebers im Arbeitsschein erklärt dieser die Leistungen von Glasreinigung Junk als auftrags- gemäß durchgeführt und abgenommen. Liegt kein Arbeitsschein vor, so gelten die Leistungen von Glasreinigung Junk als auftragsgemäß durchgeführt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden)  nach Leistungserbringung schriftlich per Email begründete Einwände erhebt. 


Reklamationen / Gewährleistung / Haftung:

Eine Reklamation hat innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung schriftlich per Email durch den Auftraggeber zu erfolgen. Bei einer Reklamation können nur Leistungen berücksichtigt werden, die Gegenstand des Auftrages sind. Bei frist- und sachgerechter Reklamation verpflichtet sich Glasreinigung Junk, die reklamierte Leistung in einem für beide Seiten akzeptablen Zeitraum kostenfrei zu korrigieren. Der Auftraggeber muss Glasreinigung Junk dieses Recht auf Nachbesserung einräumen. 

Werden vom Auftraggeber bei den vereinbarten Leistungen Reklamationen oder andere Mängel fristgerecht geltend gemacht, so ist Glasreinigung Junk zur Nachbesserung berechtigt. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Glasreinigung JunK geltend gemacht werden. Die Ersatzpflicht von Glasreinigung Junk ist zudem beschränkt durch Deckungsart und Deckungsumfang der von Glasreinigung Junk abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. 


Anfahrtpauschle / Mindestabnahme / Terminausfall:

Glasreinigung Junk erhebt grundsätzlich eine Anfahrtpauschale von 12,60 € (netto) innerhalb des Stadtgebietes von Bremen. Für Einsätze außerhalb Bremens berechnen wir zusätzlich pro gefahrenen Kilometer ab Stadtgrenze Bremen 0,42 € (netto).

Die Mindestabnahme beträgt pro Auftrag 42,00 € (netto) zzgl. Anfahrtpauschale.

Wird ein gebuchter Termin vor Ort vom Auftraggeber storniert oder verschoben, wird die Anfahrtpauschale (12,60 € netto) sowie eine Stornogebühr von 8,40 € (netto) berechnet. 


Zahungsbedingungen / Zahlungsverzug / Mahngebühren:

Der Rechnungsgesamtbetrag ist ohne jeden Abzug 7 Tage nach Rechnungseingang fällig. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen berechnet. Die Höhe der Verzugszinsen beträgt bei Privatkunden 5 % über dem Basiszins, sowie bei Geschäftskunden 9 % über dem Basiszins. Zusätzlich erhebt Glasreinigung Junk eine Mahngebühr von 15,00 Euro je schriftlicher Mahnung. 


Datenspeicherung:

Glasreinigung Junk weist darauf hin, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes   (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden. 

 
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